Der Gemeindebrandinspektor ist für die Einsatzbereitschaft der Gemeindefeuerwehr verantwortlich und hat den Gemeindevorstand in allen Fragen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zu beraten. Er wirkt zudem bei der Erstellung von Alarmplänen und Ausrückplänen mit. Des Weiteren repräsentiert er die Feuerwehr nach innen und außen.